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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hochzeiger Bergbahnen Pitztal AG

(kurz „AGB“) der Hochzeiger Bergbahnen Pitztal AG (kurz „Bergbahn“) für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Bergbahn und Dritten (kurz „Vertragspartner")

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Die Bergbahn schließt Verträge mit ihren Vertragspartnern – auch ohne Bezugnahme im Einzelfall – ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt eine solche Zusendung von Bedingungen des Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus entspringende Rechtswirkungen.´Die AGB bleiben auch bei allfälliger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.

1.2. Jegliche Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung der AGB oder von Verträgen zwischen der Bergbahn und Vertragspartnern bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch vom Abgehen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Bergbahn zurechenbare Personen nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen AGB oder sonstigen Erklärungen der Bergbahn abgehen.

1.4. Mündliche Erklärungen sind nur insofern wirksam, als sie von der Bergbahn firmenmäßig schriftlich bestätigt werden.

1.5. Werden mit dem gekauften Skipass Leistungen in anderen Skigebieten in Anspruch genommen, so erfolgt dies stets und unmittelbar aufgrund eines eigenständigen Vertragsverhältnisses zwischen Skipassbesitzer und dem jeweiligen Skigebietsbetreiber. Die Bergbahn als Verkäufer der Karte, handelt insofern für die anderen Skigebiets-Betreiber nur als deren Vertreter; eine direkte Vertragsbeziehung zu der Bergbahn entsteht lediglich hinsichtlich der einzelnen Leistungen und Anlagen.

2. Vertragsabschluss / Preisgestaltung / Stellvertretung

2.1. Angebote der Bergbahn sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Vertragspartners hierzu für die Bergbahn abänderbar oder widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind ebenfalls unverbindlich.

2.2. Wird ein Auftrag ohne vorheriges Angebot von der Bergbahn durch diese übernommen oder werden Leistungen durchgeführt, welche nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten waren, so kann die Bergbahn jenes Entgelt geltend machen, das ihrer aktuell gültigen Preisliste oder ihrem üblichen Entgelt entspricht.

2.3. Die Bergbahn ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Bergbahn selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Vertragspartner.

2.4. Der Erwerb von Lifttickets/Gutscheinen kann entweder an den Ticketschaltern der Hochzeiger Bergbahnen oder online unter tickets.hochzeiger.com (Online-Tickets) erfolgen.

3. Entgelt und Gültigkeit der Skipässe / Fahrausweise

3.1. Skipässe / Fahrausweise (im Folgenden beide kurz „Fahrausweise“) sind persönlich und daher nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzone vorgezeigt werden.

3.2. Fahrausweise, welche bis zu 16 Tage gelten, gelten – sofern es sich nicht um ein spezielles Angebot mit abweichender Gültigkeitsdauer handelt (z.B. Flexskipässe, Wahlskipässe) – an aufeinander folgenden Tagen; eine Unterbrechung der Gültigkeit für ein oder mehrere Tage ist nicht möglich.

3.3. Sofern Fahrausweise über mehrere Tage gültig sind und es während der Gültigkeit zu einem Wechsel der Saison (Basis-, Neben- und Hauptsaison) kommt, wird hierfür ein Mischpreis verrechnet.

3.4. Die Depot-Gebühr für die KeyCard beträgt € 2,00. Eine Rücknahme von unbeschädigten, funktionsfähigen und aus der aktuellen Wintersaison stammenden KeyCards erfolgt an den Kassen. Für KeyCards, welche aus Vorsaisonen stammen, besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Rückzahlung der Depot-Gebühr.

3.5. Eine Fehlfunktion eines Fahrausweises ist umgehend an der nächstgelegenen Kasse zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.

3.6. Ermäßigte Karten (Bambinis, Jugendliche, Kinder, Invalide, usw.) werden ohne Ausnahme nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kassenpersonal keine Ausnahmen machen darf.

3.7. Invalide: mit einem amtlichen Lichtbildausweis (ab 60% Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten bei Hochzeiger Skipässen den Jugendtarif (ausgenommen Einzelkarten und bereits vergünstigte Tickets)

3.8. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Kaufen Sie keine Karten über Dritte - diese könnten bereits ungültig bzw. gesperrt sein, außerdem machen Sie sich strafbar.

3.9. Verlängerungsmöglichkeit: Hochzeiger Skipässe ab 5 Tagen Gültigkeit, können gegen Vorlage des Skipasses und Kaufbelegs direkt anschließend, ohne Unterbrechung zu einem Sonderpreis verlängert werden.

3.10. Der Betrieb der Anlagen, Saisonbeginn und Saisonende werden saisonal festgelegt und auf der Homepage veröffentlicht (Abweichungen durch unbeeinflussbare Umstände bleiben vorbehalten). Die Betriebszeiten sind auf der Homepage der Bergbahn unter „www.hochzeiger.com“ veröffentlicht bzw. hängen bei den jeweiligen Verkaufsstellen aus

3.11. Bei Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Bergbahn ist immer ein gültiger Fahrausweis mitzuführen und dieser ist bei Aufforderung den Mitarbeitern der Bergbahn vorzuweisen, damit überprüft werden kann, ob die Nutzung der Beförderungsleistungen der Bergbahn zu Recht erfolgt

3.12. Führt ein Kunde einen ermäßigten Fahrausweis (ohne Foto) mit, hat er bei einer Kontrolle einen Nachweis für das Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes vorzulegen. Erbringt er diesen Nachweis nicht sofort oder längstens binnen 24 Stunden, wird der ermäßigte Fahrausweis ersatzlos eingezogen. In diesem Fall ist die Bergbahn auch berechtigt, eine Manipulationsgebühr zu verrechnen

3.13. Im Regelfall beginnt die Gültigkeit der Fahrausweise am Tag der Ausstellung. Die aktuellen Preise für die verschiedenen Leistungen sind der Preisliste der Hochzeiger Bergbahnen zu entnehmen. Für Online-Tickets gelten „dynamische“ (veränderliche) Preise, welche in Abhängigkeit von Buchungsdatum, Auslastung etc. berechnet und im Kaufvorgang angezeigt werden. Zur Berechnung der dynamischen Preise werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet.

3.14. Sollte der Kunde - bei Fahrausweisen für mehrere Tage – einzelne Tage davon nicht in Anspruch nehmen wollen oder auf Grund von Umständen in seiner Sphäre nicht in Anspruch nehmen können, können diese Tage weder (anteilig) rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben werden.

4. Rückvergütung

4.1. Eine Rückvergütung erfolgt grundsätzlich nur bei Skiunfällen, die durch ein Attest eines in der Skiregion praktizierenden Arztes oder nächstgelegenen Krankenhauses bestätigt werden müssen. Die Rückvergütung wird ausbezahlt, wenn der Skipass (ab 2 Tagen Gültigkeit) und Kaufbeleg (Sperrnummernbeleg) unverzüglich an der Bergbahnkassa hinterlegt werden. Als Benützungstage gelten die Tage von der Ausstellung bis zur Hinterlegung des Skipasses. Findet die Hinterlegung bis 10.00 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet, Es ist nicht der Tag des Unfalles maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Hinterlegung. Ein ärztliches Zeugnis kann bis spätestens zum nächsten Tag vorgelegt werden. Für Familienmitglieder bzw. Begleitpersonen, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Ersatz geleistet werden!

4.2. Das Entgelt für Tageskarten ist keinesfalls rückvergütungsfähig.

4.3. Kein Anspruch auf Rückvergütung besteht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit, epidemische oder pandemische Ereignisse, Quarantäne des Gastes, Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen sowie bei Nichtinbetriebnahme von einzelnen oder allen Anlagen, Sperrungen von Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten usw.. Ebenso besteht unter diesen Umständen kein Anspruch auf Verlängerung der Gültigkeit des Skipasses.

5. Missbrauch von Fahrausweisen

5.1. Die missbräuchliche Verwendung sowie die unzulässige Weitergabe von Fahrausweisen führen zum entschädigungslosen Entzug und zur Zahlung eines zusätzlichen Beförderungsentgeltes in Höhe von zumindest € 126,00. Die Bergbahn behält sich auch das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.

5.2. Sofern Leistungen der Bergbahn ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch genommen werden, entsteht neben der Verpflichtung das entsprechende Beförderungsentgelt nachzuzahlen auch die Zahlungspflicht eines zusätzlichen Beförderungsentgeltes in Höhe von zumindest € 126,00. Die Bergbahn behält sich auch das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten.

5.3. Bei ermäßigten Fahrausweisen (Jugendliche, Kinder, Bambinis) ist immer ein Altersnachweis vorzuweisen bzw. mitzuführen; mangels solchen behält sich die Bergbahn vor, die Differenz zwischen ermäßigtem und normalem Beförderungsentgelt in Rechnung zu stellen.

6. Verlust oder Umtausch

6.1. Verlorene Fahrausweise für 1 und 2 Tage können nicht ersetzt werden. Bei Verlust eines Hochzeiger Skipasses von min. 3 Tagen Gültigkeit, erhalten Sie gegen Vorlage des Kaufbeleges (Sperrnummernbeleg), Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 10,- und Entrichtung der Depotgebühr von € 2,- für die neue Keycard, eine Ersatzkarte für die Restlaufzeit ausgestellt. Der Wert der verlorenen Keycard wird nicht ersetzt.

6.2. Der nachträgliche Umtausch sowie die Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer von bereits gebuchten oder gelösten Fahrausweisen, auch von Saisonkarten sowie Verbundkarten (Gletscherpark Winter Card, Snow Card Tirol, etc.), ist nicht möglich.

6.3. Sofern Fahrausweise und/oder Saisonkarten vergessen wurden oder nicht mitgeführt werden, ist eine entsprechende Tageskarte zu kaufen, wobei das Entgelt hierfür nicht rückerstattet wird.

7. Leistung und Verzug

7.1. Erfüllungsort für alle von der Bergbahn und ihren Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist A- 6474 Jerzens / Österreich.

7.2. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Krankheit Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingte Betriebseinstellungen oder Nichtinbetriebnahme von einzelnen oder allen Anlagen, Sperrung von Skiabfahrten, Überfüllung von Pisten etc. verlängert nicht die Leistungszeit und berechtigt den Vertragspartner nicht, Ansprüche gegen die Bergbahn, aus welchem Rechtsgrund auch immer, geltend zu machen.

7.3. Soweit rechtlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche – dies jedenfalls jedoch im Falle einer leichten Fahrlässigkeit – aufgrund eines Verzuges auf Seiten der Bergbahn ausgeschlossen.

7.4. Bei Unmöglichkeit der Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen und steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Schadenersatzanspruch zu.

7.5. Es kann aus meteorologischen und betrieblichen Gründen sowie in Abhängigkeit von der Auslastung ein eingeschränktes Lift- und Pistenangebot angeboten werden.

8. Schadenersatz und Haftung

8.1. Im Falle des Schadenersatzes haftet die Bergbahn nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; ebenso der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner.

8.2. Sofern die Bergbahn – aus welchem Rechtsgrund auch immer – aufgrund einer Haftung in Anspruch genommen wird, ist die Haftsumme mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung begrenzt.

8.3. Die Bergbahn haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer oder Vertragspartner durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen steht der Bergbahn das Recht zu, den betroffenen Vertragspartner von der Beförderung auszuschließen.

9. Pflichten des Vertragspartners

9.1. Die an der Talstation aushängenden Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für das Verhalten im Bahnbereich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Beförderungsbedingung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat haftungsrechtliche Folgen.

9.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die FIS-Regeln einzuhalten.

9.3. Anordnungen der Bergbahn-Mitarbeiterinnen, des Info-Teams und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit alle Benutzer des Skigebietes und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen.

9.4. Die Ausübung des Skisportes ist nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt. Die Nichtbeachtung zieht eine Ahndung nach dem Forstgesetz nach sich. Ausgewiesene Schutzzonen dürfen nicht betreten oder befahren werden.

9.5. Die Betriebszeiten sind unbedingt zu beachten. Nach Betriebsschluss ist eine Nutzung des Skigebietes nicht mehr zulässig. Während dieser Zeit finden die Präparierungen (insbesondere auch mit Hilfe von Seilwinden) statt und es besteht Lebensgefahr.

9.6. Gehen und Rodeln auf Pisten ist strengstens verboten. Fußgänger haben ausschließlich die ausgewiesenen Winterwanderrouten zu benützen. Überhaupt ist mit der Natur und Mitmenschen sowie bei Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Dazu gehört auch das Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zu Pistenmaschinen, Skidoos und Schneianlagen.

9.7. Jegliche Verunreinigung, Wegwerfen von Müll, Zigaretten etc. haben zu unterbleiben.

9.8. Im Falle eines Unfalles obliegt es der Entscheidung der Rettungsmannschaft, wie eine Versorgung und Rettungsmaßnahme vorzunehmen sind. Die Rettungsmannschaft ist berechtigt, Maßnahmen nach ihrer Entscheidung aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung im bestmöglichen Sinne des Verunfallten vorzunehmen. Die Kosten einer Bergung hat der Verunfallte zu tragen.

9.9. Die an allen Talstationen aushängenden Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten (laut den gesetzlichen Bestimmungen) für die Beförderung von Personen sowie für deren Verhalten im Bahnbereich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Beförderungsbedingung einzuhalten. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen hat haftungsrechtliche Folgen.

9.10 Sollte ein Kunde durch sein rücksichtloses oder gefährliches Verhalten die körperliche Unversehrtheit anderer Kunden oder von Mitarbeitern der Bergbahn (insbesondere bei der Benützung der Pisten oder durch die Missachtung von Sperren) gefährden, so kann die Bergbahn diesen Kunden – zum Schutz anderer Kunden oder der Mitarbeiter - von der weiteren Beförderung ausschließen, wenn er sein Verhalten trotz entsprechender Abmahnung fortsetzt.

9.11 Der Besucher ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Hochzeiger Bergbahnen (während des gesamten Gültigkeitszeitraumes) sein Liftticket sowie bei Online-Buchung das Bestätigungsmail samt Buchungscode mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.

10. Besondere Bedingungen für Online-Tickets und Online-Gutscheine:

10.1. Die Onlinebestellung der Tickets wird über den externen Anbieter „Starjack“ vertrieben. Die AGB´S der Firma Starjack finden Sie hier:
starjack.com/gtc . Die Hochzeiger Bergbahnen sind die Leistungserbringer und der „Betreiber“ des Shops, „Starjack“ ist der „Auftragsverarbeiter“.

10.2. Zum Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen sind nur volljährige Personen berechtigt.

10.3. Der Erwerb von Online-Tickets und Online-Gutscheinen ist nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder möglich. Der Besucher ist für die korrekte Eingabe der Daten allein verantwortlich

10.4 Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Online-Tickets oder von Online-Gutscheinen erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ bzw. „Zahlungspflichtig Bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Online-Tickets oder eines Online-Gutscheines. Beim Erwerb von Online-Gutscheinen kann zwischen leistungsspezifischen Gutscheinen (z.B. Rodelticket, Pistenbullyfahrt) oder einem Wertgutschein gewählt werden. Der Vertrag kommt sodann durch schriftliche Annahme durch die Hochzeiger Bergbahnen zustande.

10.5. Beim Erwerb von Online-Lifttickets erfolgt die Annahme durch Übermittlung eines Bestätigungsmails, wobei der Besucher einen 8-stelligen Buchungscode erhält. Mit diesem Buchungscode können die Lifttickets vor Ort in Jerzens bei den Abholautomat an der Talstation sowie an allen Kassen der Hochzeiger Bergbahnen abgeholt werden. Die Hochzeiger Bergbahnen übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust oder für die nicht sorgsame Verwahrung des Buchungscodes und einen dadurch unberechtigten Zugriff Dritter. Ungültige oder entwertete Buchungscodes berechtigen nicht zur Abholung von Lifttickets.

10.6. Die gebuchte Leistung kann beim Erwerb von Online-Lifttickets sofort nach Erhalt des Bestätigungsmails in Anspruch genommen werden. Das Bestätigungsmail dient als Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Besucher mitzuführen und im Fall von Reklamationen bzw. Problemen bei den Hochzeiger Bergbahnen vorzuweisen. Für Anwenderprobleme bei der Buchung oder sonstige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Ticketing können Sie uns gerne ein Mail an tickets@hochzeiger.com oder an support@starjack.com

10.7. Für den Online-Kauf von ermäßigten Lifttickets der Tarifgruppen Jugend, Kinder und Bambinis ist die Angabe von Vorname, Nachname und Geburtsdatum notwendig. Damit wir Ihre Bestellung verarbeiten und Ihre Skipässe freischalten können, benötigen wir einen Nachweis über das Alter aller gebuchten Kinder. Bitte laden Sie den Personalausweis oder Reisepass der gebuchten Bambinitickets (Kind bis 10 Jahre) vor dem ersten Gültigkeitstag, innerhalb von 3 Tagen nach der Bestellung hoch. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zu Kontrollzwecken. Sämtliche Daten werden nur bis zur Freischaltung der Skipässe gespeichert und anschließend gelöscht.

10.8. Der Online-Kauf von Lifttickets ist für 1–11 Tage sowie 3 in 5 und 4 in 7 Tagen möglich. Staffelkarten, Vormittagskarten und sowie Lifttickets für die Tarifgruppen Jungfamilie, Invalide und Gruppen können nicht online gekauft werden. Beim Erwerb des Online-Tickets ist ein datumsmäßig genau festgelegter Gültigkeitszeitraum auszuwählen, welcher im Nachhinein nicht mehr abgeändert werden kann.

10.9. Die Bezahlung der Online-Tickets erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten. Bei Rückbelastung der Zahlung vor Abholung des Lifttickets oder Einlösung des Gutscheines wird der Buchungscode ungültig.

10.10 Die Hochzeiger Bergbahnen bedienen sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der Online-Buchung durch Partner, dazu gehört z.B. die Firma Starjack.
Sofern im Buchungsvorgang nicht abweichendes angegeben ist, tritt das Unternehmen in keine eigene (direkte) Vertragsbeziehung mit dem Besucher. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieses Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist.

10.11 Die angegebenen Preise für Online-Lifttickets und Liftticketgutscheine verstehen sich inkl. USt. Die angegeben Preise für Online-Wertgutscheine enthalten keine USt.

10.12 Der angeführte „Online ab“ Preis ist der günstigste verfügbare Online-Tarif. Je früher man kauft, desto günstiger ist der Preis, dieser steigt kontinuierlich bis 1 Tag vor dem ersten Skitag, am selben Tag gilt generell der Kassa-Tarif (=Höchsttarif). Vergleicht man die neuen Preise mit denen der letzten Saison, ist der „Online ab“-Preis um einiges günstiger und somit können jene Kunden belohnt werden, welche sich frühzeitig für einen Urlaub bei uns entscheiden und den Skipass online kaufen. Die Skipässe sind bei Angebotsbeginn im Onlineshop am günstigsten, je spontaner und kurzfristiger gebucht wird, desto höher wird der Preis. Im Onlineshop erhalten die Gäste einen Rabatt von bis zu 30%, an der Liftkassa vor Ort gilt immer und ohne Ausnahme der Kassapreis/Höchstpreis laut Preisliste.

10.13 Eine Stornierung der Skipässe ist nur mit dem Upgrade „Geld-Zurück-Garantie“ möglich, welches beim im Ticketshop beim Kauf von Mehrtagespässen angeboten wird. Das Upgrade kostet € 3,00 pro Skipass und Tag. Mit diesem Upgrade werden Skipässe bis 3 Tage vor dem 1. Skipasstag ohne Angabe von Gründen rückerstattet. Bitte senden Sie uns Ihren Stornierungswunsch per E-Mail an tickets@hochzeiger.com und geben Sie uns bitte Ihre Bestellnummer bekannt. Das Upgrade kann ausschließlich über die gesamte Bestellung abgeschlossen werden. Nach Auswahl der Tickets in den Warenkorb kann die „Geld-Zurück-Garantie“ für alle Skipässe optional dazu gebucht werden.

10.14 Beim Erwerb von Online-Gutscheinen erfolgt die Annahme durch Übermittlung eines Bestätigungsmails, wobei der Besucher einen Gutschein erhält. Der Gutschein kann auch durch Personen, die unrechtmäßig in dessen Besitz gekommen sind, entwertet werden. Bei Vorlage eines gültigen Gutscheins trifft die Hochzeiger Bergbahn keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Berechtigung (insbesondere Identitätskontrolle). Mit dem Gutschein kann – je nach gewähltem Produkt – an den Skipasskassen der Hochzeiger Bergbahnen oder (wenn dies gesondert angegeben wird) bei sonstigen Leistungspartnern das gewünschte Produkt „eingelöst“ werden. Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden. Wurde nicht der gesamte Gutscheinwert konsumiert, bleibt der Restbetrag als Gutschein erhalten – eine Rückvergütung in bar findet nicht statt. Wertgutscheine unterliegen den gesetzlichen Verjährungsregeln. Liftticketgutscheine sind nur im jeweils angegebenen/gewählten Zeitraum gültig. Auch unentgeltlich ausgegebene Gutscheine („Kampagnengutscheine“) gelten nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen.

10.15. Wertgutscheine können nur für Skipässe, Speisen, Getränke oder Merchandise Artikel der Hochzeiger Bergbahnen eingelöst werden; eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Die Einlösung der Gutscheine kann ausschließlich an der Bergbahnkassa, im Pitz Park, im Pitz Park Restaurant, im Zeigerrestaurant und in der ZirbenBäckerei erfolgen.

10.16 Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.

10.17. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und gefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Vertragspartner, haftet dieser für alle der Bergbahn daraus entstehenden Kosten und Schäden.

10.18 Der Wert des Gutscheins richtet sich nach dem für den Gutschein bezahlten Betrag.

10.19 Rücktrittsrecht für Verbraucher (gilt nicht für Unternehmer) / ONLINESHOP
Da mit den gebuchten Leistungen Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und da für die Vertragserfüllung durch die Bergbahnen jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, steht dem Nutzer kein Rücktrittsrecht zu.

Unabhängig davon wird dem Nutzer als Serviceleistung freiwillig ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen eingeräumt:
- Im Zeitfenster von 24 Stunden nach der Ticketbuchung
- Das Rücktrittsrecht gilt ausschließlich nur für Tickets, die noch nicht genutzt wurden.
- Das Rücktrittsrecht gilt bei der Buchungsoption “Pick-up-Voucher“ nur, wenn der Voucher noch nicht beim Pick-up-Automaten / an der Kasse gegen ein gültiges Zutrittsticket eingetauscht wurde, egal wann die Ticketgültigkeit beginnt.

Ist einer der obenstehenden Umstände gegeben und möchte der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss er eine Email an tickets@hochzeiger.com senden. Nach erfolgreicher Rückgabe ist das zurückgegebene Ticket sofort ungültig, weiters erhält der Kunde den Ticketwert sofort und vollständig als Guthaben in sein Webshop-Konto gebucht. Ein Rücktritt mit Rückbuchung des Geldwertes auf das zur Zahlung verwendete Zahlungsmittel, kann ebenfalls nur unter obenstehenden Bedingungen sowie nur auf ausdrücklichem Verlangen des Nutzers vorgenommen werden. Hierfür ist ebenfalls ein Mail an tickets@hochzeiger.com zu senden. Für eine Rückbuchung des Geldbetrages auf die Kreditkarte oder auf Bankkonten verrechnet starjack, abhängig vom gebuchten Ticket, ausnahmslos Kosten von maximal € 25,00, wobei dem Kunden die genauen Kosten bei der Bearbeitung des Rückbuchungsgesuchs – vor dessen Abschluss - mitgeteilt werden. Eine Rückbuchung kann ausnahmslos nur auf das Zahlungsmittel gewährt werden, welches zur Zahlung der Leistung verwendet wurde.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für alle zwischen der Bergbahn und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechtes vereinbart.

11.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen oder abzuschließenden Vertrag zwischen der Bergbahn und ihrem Vertragspartner wird das für A- 6474 Jerzens jeweils sachlich zuständiges Gericht vereinbart. Die Bergbahn kann jedoch den Vertragspartner auch an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen.

12. Datenschutz und Datenverarbeitung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der EU Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Datenschutzanpassungsgesetz neu. Die Hochzeiger Bergbahnen haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Einklang mit den Datenanwendern implementiert, sodass sichergestellt werden kann, dass kein unberechtigter Zugang auf die zur Verfügung gestellten Daten erfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Basis eines in Art 6 Abs 1 DSVGO festgelegten Rechtfertigungsgrundes, primär zum Zweck der Erbringung der vertraglich zugesicherten Leistungen und zum Zweck der Erfüllung diverser gesetzlicher Verpflichtungen.

12.1. Die Onlinepräsentation unserer Unternehmensangebote und Leistungen erfolgt innerhalb des Onlineauftritts der www.hochzeiger.com. Die Datenschutzerklärung der www.hochzeiger.com kann dort nachgelesen werden.

12.2. Soweit personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, werden diese zur Bearbeitung von Anfragen und/oder Buchungen, für die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie für administrative Zwecke verwendet.

12.3. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und soweit erforderlich, verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt.

12.4. Personenbezogene Daten werden weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies für die geschäftliche Abwicklung notwendig ist oder zuvor eingewilligt wurde; eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Auch kann es notwendig sein, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Rechtsvorgänge, persönliche Daten offen gelegt werden müssen.

12.5. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle. Ort und Anzahl der Zutritte werden ausschließlich zu Verrechnungszwecken, und sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, gespeichert.

12.6. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Diese Datenanwendung (Photo Compare) wurde bei der Datenschutzbehörde angemeldet und ist im Datenverarbeitungsregister eingetragen.

12.7. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

12.8. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können diese Hochzeiger Liftkarten ohne Photocompare-Funktion an der Bergbahnkassa erworben werden. Tarifauskünfte für den Erwerb dieses nicht standarisierten Skipasstickets erteilt die Bergbahnkassa.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Sollten Bestimmungen der getroffenen Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke vorliegen, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Geltung. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem hypothetischen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt oder nach dem Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarung vereinbart worden wäre, wenn der Punkt bedacht worden wäre.

13.2. Die Bergbahn kann ihre Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte übertragen; eine Übertragung durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung der Bergbahn zulässig.

13.3. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Irrtums wird ausgeschlossen.

13.4. Haftungshinweis bei einem Kartenverbund: Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

13.5. Die Pisten sind täglich von 8.45 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Benützung der Pisten außerhalb dieser Öffnungszeiten ist lebensgefährlich (Präparierung mit Pistengeräten, Seilwinden, etc.) und verboten! Bitte beachten Sie, dass auch fallweise während des Skibetriebes beschneit sind und Pistengeräte im Einsatz sind. Skitourengehen ist auf den Pisten außerhalb der Betriebszeiten (17.00 Uhr bis 08.45 Uhr) verboten.

13.6. Informationen über geöffnete Pisten und Seilbahnanlagen finden Sie auf den Panoramatafeln in der Tal- und Mittelstation. Bei Lawinengefahr sind die von der Lawinenkommission gesetzten Maßnahmen unbedingt einzuhalten. Die kundgemachten Informationen, sowie die auf den Pisten, und bei den Liftstationen aufgestellten Warntafeln, Absperrungen und Begrenzungsmarkierungen sind unter allen Umständen zu beachten. Bei Nichteinhaltung erfolgt der sofortige Entzug (Sperre) des Skipasses! Die Eigenverantwortung des Skiläufers verlangt ein vernünftiges und gefahrenbewusstes Verhalten auf allen Skiabfahrten, um weder sich noch andere zu gefährden. Vor allem muss die Fahrgeschwindigkeit an das Gelände, an die Sicht, die Schneeverhältnisse und besonders an ihr Können angepasst werden, um nie die Kontrolle zu verlieren. Befahren Sie keine Wälder zum Schutz der Jungbäume und der Wildtiere.

13.7. Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht und kontrolliert nur die markierten und geöffneten Pisten. Unser Pistenrettungsdienst ist in der Bergstation der Hochzeiger Gondelbahn stationiert. Unfallmeldestellen sind alle Liftstationen. oder telefonisch unter +43 5414 87000-79. Wir bitten im Interesse des Verletzten um genaue Angabe des Unfallortes. Die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes findet um 16:00 Uhr statt. Für den Rettungseinsatz und die Erstversorgung werden € 240,- verrechnet.

13.8. Die Hochzeiger Rodelbahn ist täglich (nur bei Betrieb der Rodelbahn – Info an der Hochzeiger Talstation) von 09.00 bis 17.00 Uhr geöffnet! Jeweils am Donnerstag beim Rodelabend ist die Rodelbahn zusätzlich von 19.30 bis 24.00 Uhr geöffnet.

14. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen

14.1. Es werden zum Teil auch Veranstaltungen (zB Konzerte, Sport- oder Kulturveranstaltungen) organisiert. Der Eintritt zu diesen Veranstaltungen ist teilweise für Inhaber eines Lifttickets (etc.) kostenlos, teilweise werden gesonderte Eintrittskarten verkauft.

14.2. Besucher der Veranstaltungen haben sich an die allenfalls kommunizierte(n) Hausordnung, Verhaltensregeln und Anweisungen zu halten. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen/Anweisungen, Raufhandel, Trunkenheit, Drogenkonsum/-besitz/-handel, Verschmutzung, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes etc. kann dem Besucher (ohne Rückerstattung eines etwaigen Ticketpreises) der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden oder ein Platzverweis erteilt werden.

14.3. Die Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.

14.4. Sofern für den Besuch einer Veranstaltung kein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist (zB weil Inhaber eines Lifttickets kostenlos teilnehmen können), hat deren Absage, Verschiebung oder Änderung keinerlei Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche zur Folge.

Fassung vom 10.10.2024

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